F.A.Q.


Ich gebe hier keine Rechtsberatung (was ich auch gar nicht darf), sondern stütze mich hier lediglich auf meine langjährigen Erfahrung. Somit sind die Antworten als Tipps zu bewerten. Dieses ist nur eine kurze Übersicht über die wichtigsten Dinge, auf Weiteres gehe ich im Prüfbericht ein!

Es wachsen Glaube und Unschuld nur am Baume der Kindheit noch;
jedoch sie währen nicht.
Dante Alighieri

Fragen

1) Warum ein(e) Jugendschutzbeauftragte(r)?

2) Habe nur zwei/drei erotische Bilder von mir auf meiner Seite, brauche ich auch einen Jugendschutzbeauftragten?

3) Meine Seite ist privat erotischer Natur und ich verkaufe dort nichts, brauche ich trotzdem einen Jugendschutzbeauftragten?

4) Kann ich mich auf meiner eigenen Homepage nicht selbst als Jugendschutzbeauftragte angeben?

5) Wie muss der Jugendschutzbeauftragter auf meiner Internetseite kenntlich gemacht werden?

6) Was brauche ich außer einem Jugendschutzbeauftragten noch, um meine erotische Seite gesetzeskonform zu machen?

7) Brauche ich einen Jugendschutzbeauftragten, wenn ich meine Seiten im Ausland liegen habe (Holland, USA, etc)?


Antworten

1) Warum ein(e) Jugendschutzbeauftragte(r) ?

Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische, pornographische oder gewaltverherrlichende Beiträge/Bilder beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus. Geschäftsmäßige Angebote die solche Inhalte aufweisen, müssen zwingend einen Jugendschutzbeauftragten bestellen. Ein Versäumnis kann mit einer Strafe von bis zu 500.000 Euro belegt werden (§ 24 (1) Abs. 8 JMStV.) zzgl. möglicherweise weiterer gesetzlichen Konsequenzen. Ganz zu schweigen von möglichen Abmahnungen, denen Sie ausgesetzt werden könnten.

Dieses ist in folgenden Gesetzen festgelegt: §7 Abs. 1 bis 5 JMStV , §12 Abs.5 MDStV (veraltet) und §7a GjSM (veraltet)

Weiterhin sollten Sie für sich selbst prüfen, ob Sie neben der Abwendung der o.a. "Gefahren", einfach nur aus der inneren Überzeugung einen Jugendschutzbeauftragten bestellen, um aktiv den Jugendschutz zu unterstüzen. Ein kleiner Beitrag mit großer Wirkung, sowohl moralisch als auch zur eigenen Sicherheit.

2) Habe nur zwei/drei erotische Bilder von mir auf meiner Seite, brauche ich auch einen Jugendschutzbeauftragten?

Wenn Sie Ihre Internetseite gewerbsmäßig betreiben, müssen Sie einen Jugendschutzbeauftragten bestellen, selbst wenn Sie dort nur (wohlmöglich sogar deftigen) erotischen Text veröffentlicht haben.

3) Meine Seite ist privat erotischer Natur und ich verkaufe dort nichts, brauche ich trotzdem einen Jugendschutzbeauftragten?

Nein, brauchen Sie nicht. Die Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten ist für geschäftsmäßige Seiten gesetzlich vorgeschrieben, jedoch nicht für rein private Internetseiten.
Sie sollten jedoch genau prüfen, ob Ihre Internetseite nicht doch als geschäftsmäßig einzustufen ist. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie etwas mit Wiederholungsabsicht über Ihr Internetangebot veräußern und ein Banner, womit Einnahmen erzielt werden, reicht ebenfalls schon aus.

4) Kann ich mich selbst auf meiner eigenen Homepage als Jugendschutzbeauftragten angeben?
Nein, der oder die Jugendschutzbeauftragte (JSB) darf nicht identisch sein mit dem verantwortlichen Betreiber der Homepage.

5) Wie muss der Jugendschutzbeauftragte auf meiner Internetseite kenntlich gemacht werden?

Wird ein Jugendschutzbeauftragter bestellt, musste der Jugendschutzbeauftragte bisher nicht auf der eigenen Seite explizit genannt werden, dieses wird sich nach der Verabschiedung des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags lt. Arbeitsentwurf vom Dezember 2009 im Jahre 2010 sicherlich ändern: "Der Anbieter hat wesentliche Informationen über den Jugendschutzbeauftragten leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Sie müssen insbesondere Namen, Anschrift und Daten enthalten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihm ermöglichen". Ich möchte darauf hinweisen, das der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag noch NICHT verabschiedet ist aber um auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich gleich von vornherein, die Kontaktdaten des Jugendschutzbeauftragten komplett im Impressum oder unter einem gesonderten Punkt zu benennen. Stand 10.01.2010 - Weitere Informationen ::::... hier ...::::

6) Was brauche ich ausser einem Jugendschutzbeauftragten noch, um meine Seite gesetzeskonform zu machen?

Ein vollständiges Impressum (Anbieterkennzeichung) nach § 5 TMG, sofern das Internetangebot einen geschäftsmäßigen Hintergrund hat (nicht verwechseln mit gewerblich)! Von geschäftsmäßig wird anscheinend immer dann gesprochen, wenn die Seite in irgendeiner Form eine Einnahme erzielt, was auch ein eingesetztes Banner sein kann.

Das Impressum muss jederzeit leicht für den Nutzer erreichbar sein, darf also nicht versteckt sein und muss folgendes enthalten: Vollständigen Namen (nicht abgekürzt), ebenfalls eine ladungsfähige (!) Anschrift (kein Postfach), sowie die Email-Adresse und eine Telefonnummer (welche wird nicht vorgeschrieben) und Telefax, (sofern vorhanden), Umsatzsteuer-ID (wenn vorhanden), HRG und Sitz (sofern vorhanden). Hierzu informieren Sie sich doch bitte direkt hier.

7) Brauche ich einen Jugendschutzbeauftragten, wenn ich meine Seiten im Ausland liegen habe (Holland, USA, etc)?

Ja! Es ist unerheblich wo (auf welchen Server und welchem Land) die Seite liegt. Ist die Domain nachvollziehbar auf eine deutsche Adresse (und somit deutschen Domaininhaber) angemeldet, können Sie ebenfalls belangt werde. Es ist ein Irrglaube, dass das einfache Umziehen der Internetseite ins Ausland, Sie vor gesetzlichen Konsequenzen schützt. Das funktioniert nur, wenn Sie Ihren kompletten Wohnsitz ebenfalls ins Ausland verlegen würden. Aber welche Privatperson macht das schon nur um eine Internetseite betreiben zu können? Im deutschen Gesetz wird das das "Herkunftslandprinzip" genannt. Also der Ort der (Homepage-)Erstellung ist entscheidend und ausschlaggebend.

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